Händler verweigert Garantie
vom 25.12.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Tag nach Kauf stellte ich fest, dass bei dem Handy sporadisch die Verbindung zum Netzprovider unterbrach und dann kein Telefonieren möglich war. Ich habe dort beim Service angerufen und die teilten mir mit, ich müsse das Handy zur Reparatur einsenden. ... Es wird sich somit leider um eine kostenpflichtige Reparatur handeln, da entsprechend der Garantiebedingungen eine Garantie-Reparatur nicht gewährt werden kann.