Arbeiten im den VAE / Versteuerung Gehalt in Deutschland
vom 29.1.2019
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Meine Aufenthalte in Deutschland werden für einen Zeitraum von mind. 2 Jahren sehr begrenzt sein (summa summarum ca. 40 Arbeitstage pro Jahr) 2.Ich habe KEIN Einkommen aus Deutschland, sondern nur vom Arbeitgeber in den VAE. 3.Ich habe keine sonstigen Einkünfte (Miete etc.) 4.Meine Mietwohnung behalte ich in Deutschland, da meine Frau in Deutschland noch berufstätig ist. 5.Unser Sohn (35 J.) lebt und arbeitet auch in Deutschland, aber wohnt nicht mehr bei den Eltern 6.Ein Teil des Gehalts wird auf mein Konto in Deutschland überwiesen. 7.Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen aus den VAE, also keine Entsendung und/oder ein Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Unternehmen in den VAE. 8.Nach jetziger Erkenntnis ist die 183-Regel von nicht so großer Bedeutung für mich. 9.Mit den Abläufen bei Bank, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung ist bereits alles geklärt.