Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt einen Strafbefehl, da ich der ARGE nicht unverzüglich mitgeteilt habe, dass meine Tochter (jetzt 18)geringfügig neben der Schule in einem gastronomischen Betrieb gearbeitet hat, in den Monaten Juni bis November 2007. ... Ich selber bin alleinerziehend, habe noch einen minderjährigen Sohn (11), für diesen bekomme ich Unterhalt,für meine Tochter erhalte ich keinen Unterhalt, seitdem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erloschen ist, anstelle dafür erhielt ich Leistungen der ARGE seit 2005. ... Ich möchte diesem Strafbefehl widersprechen, denn a) ich habe angegeben, dass meine Tochter nebenbei etwas Einkommen hat, zwar nicht unverzüglich, und b) wenn die ARGE es geschafft hätte, den Vater meiner Tochter in ein Arbeitsverhältnis zu bringen, wäre ich schon seit geraumer Zeit auf Zuzahlungen der ARGE nicht mehr angewiesen.