Der Vertrag sollte schlicht sein um die Unterzeichnung nicht zu gefährden) 1)Herr Mustermann A tritt aus eigenem Willen mit Wirkung zum 31.12.2014 aus der Firma Musterfirma GbR aus. ... (Kommentar: Wichtig Herr Mustermann A sollte keine weitere Ansprüche auf das Eigentum wie z.B Anschaffungen, Maschinen, Kunden, Inhalte der Internetseiten haben. ... (Kommentar :Es darf nicht passieren, dass Mustermann B nach Jahren und nach eventuellem späterem Erfolg der Firma Ansprüche stellt und bestimmte Anteile fordert.) 5) Vertrag der bei der Entstehung der Musterfirma GbR geschlossen wurde wird somit mit der Unterzeichnung dieses Vertrages nichtig.