Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Maklercourtage rechtswidrig?

| 30. April 2007 09:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Person A tritt als Angestellte der Firma "Bau&Wohnen Haus&grund GmbH" als Immobilienmaklerin für eine Neubausiedlung auf, welche Firma "Bau&Wohnen" gebaut hat.

B mietet nun eine Wohnung dort, die Firma "Bau&Wohnen" steht im Mietvertrag als Vermieterin. Unterzeichnet wurde der Vertrag "i.V. A" (!).

Ich meine mich zu erinnern, daß Immobilienmakler, die derart auftreten keinen Anspruch auf Courtage haben - ist dies korrekt so? Macht es Sinn zunächst die Courtage zu überweisen (um Schlüssel zu erhalten) und nach Einzug die Courtage zurückzufordern?

Besten Dank für Ihre Hilfe,
MfG Fragesteller :)



Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Eine Provision steht dem Makler nicht zu, wenn eine Gesellschaft Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung ist und der Makler eine rechtliche oder wirtschaftliche Beteiligung an dieser Gesellschaft besitzt.

Wenn A nicht an einer der beiden Firmen beteiligt ist, besteht der Anspruch.

Genaueres zur Situation kann man an Hand ihrer Schilderung hier nicht sagen.

Ggf. sollten Sie die Provision unter Vorbehalt zahlen, um die Wohnung zu erhalten und sich die Rückforderung offen zu halten.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 30. April 2007 | 12:33

A ist Angestellte der "Bau&Wohnen Haus&grund GmbH" (Fa. X quasi) und zeichnet vertretungsberechtigt den Mietvertrag - das nennt man doch wohl eine rechtliche Beteiligung an dem Vermieter ?!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. April 2007 | 14:42

Wenn A sowohl die Geschickt des Maklers als auch des Vermieters bestimmen konnte (und hierfür spricht Ihre Schilderung sicherlich), entfällt der Vergütungsanspruch (OLG Stuttgart).

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Zu wenig Substanz, keine Rechtsnormen genannt, erstmalige Sachverhaltsschilderung nicht ausreichend bewertet bei 1. Antwort.

"