Arbeitsrecht: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
vom 14.5.2018
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Guten Tag, folgender Sachverhalt. Eine Teilzeitkraft beginnt am 01.03.2018 bei uns im Kleinbetrieb mit Probezeit. Zur Arbeitszeit steht folgendes im Vetrag: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.