Die Verkäufer versicherten vor dem Kauf, daß die Erschließung des Kaufgrundstücks per Geh-Fahr- und Leitungsführungsrecht bzw. entsprechenden Grunddienstbarkeiten an dem davor in erster Baureihe liegenden Grundstück privatrechtlich gesichert seien. ... Nach dem Kauf stellte sich nun heraus, daß 1. nur Geh- und Fahrrechte als Grunddienstbarkeiten eingetragen sind, nicht jedoch die Leitungsführung und 2. die Kosten, die der Berechtigte zur tragen hat, nicht nur anteilige Reinigungs- und Winterdienstgebühren umfassen, sondern darüber hinaus auch anteilig die Kosten der Grundsteuer und der Haftpflichtversicherung des dienenden Grundstücks.