Sehr geehrter Fragesteller,
ein Rückgaberecht haben Sie zunächst nicht, denn soweit es sich überhaupt um einen Mangel im gewährleistungsrechtlichen Sinne gem. § 434 BGB
handelt, so müssten Sie dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung gem. §§ 437
, 439 BGB
gewähren. In Betracht kommen Gewährleistungsansprüche aber auch nur dann, soweit vorliegend ein Sachmangel – etwa in Form einer fehlerhaften Verklebung – bereits im Zeitpunkt der Übergabe des Ringes gegeben war und seitdem noch keine 24 Monate vergangen sind. Um einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts könnte es sich vorliegend allerdings dann nicht mehr handeln, wenn die Ihrerseits beschriebenen Brüche und Kratzer durch Ihre Ehefrau selbst verschuldet wurden, so etwa durch das Händeschütteln oder Klatschen. Sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, wovon hier auszugehen ist, müsste Ihnen der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass ein etwaiger Sachmangel zum Zeitpunkt der damaligen Übergabe beim Kauf nicht bereits vorhanden war, § 476 BGB
. Nach den ersten 6 Monaten stehen Sie selbst für die Mangelhaftigkeit in Zeitpunkt der Übergabe in der Beweislast. Ihrer Schilderung zufolge ziehen Sie selbst in Betracht, dass die Brüche und Kratzer durch ein Eigenverschulden entstanden sind. Ob eine mangelhafte Verklebung dafür ursächlich ist, vermag ich hier nicht zu beurteilen.
Nach alledem halte ich Ansprüche auf Rückgabe, Gelderstattung und kostenlose Reparatur leider für wenig erfolgversprechend. Insbesondere dürften Sie ein hohes Prozessrisiko haben.
Ich bedauere, Ihnen keine wünschenswertere Auskunft geben zu können, hoffe dennoch, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für die Antwort. Kann es nicht möglich sein, dass ein versteckter Mangel vorliegt? Ich finde es sehr verwunderlich, dass ein sehr teurer Ring beim ersten Tragen nur durch alltägliche Berührungen wie Händeschütteln oder Klatschen so stark beschädigt werden kann?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte.
Ein Ihrerseits erwähnter "versteckter Mangel" ist ein solcher, der sich im Gegensatz zum "offenen Mangel" erst später herausstellt. Von einem eben solchen sprach ich.
Sicherlich würde es sich allenfalls um einen versteckten Mangel handeln, da Sie diesen nicht sofort erkannt hatten und auch nicht hätten erkennen können. Die rechtliche Beurteilung bleib indes leider dieselbe, auch wenn Ihre Verärgerung sehr gut nachvollziehbar ist. Im Grunde bedarf es eines Sachverständigen, der feststellt, ob die beschriebenen Schäden am Ring Ihre Ursache bereits im Vorfeld hatten. Dies ist also vielmehr eine tatsächliche als eine rechtliche Fragestellung. Rechtlich gesehen müssten Sie wie gesagt beweisen, dass die Schadensursache bei Übergabe bereits vorhanden war bzw. müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass dies eben nicht der Fall war.
Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen zu einer gütlichen Einigung mit dem Verkäufer, soweit diese überhaupt erzielt werden kann. Andernfalls müssen Sie das - nach meinem Dafürhalten - hohe Prozessrisiko in Kauf nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt