Hallo, angenommen Person A wurde wegen Straftat X zu 90 Tagessätze zu je 8,00 Euro Geldstrafe verurteilt (Tag des ersten Urteils 10.03.2019) Durch Einsicht im BZRG weiß die Person, dass im Bundeszentralregister keine weiteren Freiheitsstrafen, Strafarreste, Jugendstrafen o.Ä. aufgelistet sind. Es ist auch davon auszugehen, dass keine weiteren kommen werden! Sie weiß auch, dass in diesem Fall die Tilgungsfrist gem. § 46 Abs.