Guten Tag, ich habe für meinen Mieter 2013 eine NK-Abrechnung (der Fall ist vor Gericht) in der Form gestellt, dass ich Bezug auf die Abrechnung der Hausverwaltung, auf der alle erforderlichen Angaben enthalten sind, genommen habe,die Grundsteuer hinzu- und die geleisteten Vorauszahlungen abgerechnet habe. ... Es wurde nunmehr ein neuer Termin angesetzt. Daher meine Frage, ob es ein Urteil gibt, das besagt, dass eine Abrechnung, die auf die WEG-Abrechnung verweist, formell in Ordnung ist (da ja dort alle Angaben enthalten sind) oder ob ich ggf. jetzt noch eine neue Abrechnung mit meinem Briefkopf erstellen soll (bei der natürlich das gleiche Ergebnis herauskommt) und diese dem Gericht nachreichen kann.