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Anklageschrift

28. Juli 2012 08:54 |
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Strafrecht


Beantwortet von


10:19

Hallo,ich habe eine Frage.
Ich habe gestern eine Anklageschrift vom Amtsgericht bekommen wenen 4 fachen Betruges. Habe bei zwei internet apotheken bestellt und nicht sofort bezahlt und wegen zwei sachen die ich auch per internet gekauft habe aber unter anderem namen.
jetz habe ich zeit 2 Wochen widerspruch einzulegen damit es nicht zur hauptverhandlung komm.
Ich habe zwei kinder bin mit dem dritten schwanger und bin alleinerzeihend ich bin ca 2009 schon aml wegen betruges zu 20 tagessätzen zu je 10 euro verurteilt worden welche ich aber bezahlt habe.
Ich habe grosse angst ins gefängnis zu müssen.Und desweiteren glaube ich auch das ich unter kaufsucht leide denn es fällmt mir wirklich schwer sachen nicht zu kaufen wenn ich weiss das ich sie nicht bezahlen kann.
kann ich noch um eine gerichtsverhandlung herumkommen wenn ich anbiete eine geldstrafe zu zahlen oder eine therapie zu machen?

28. Juli 2012 | 09:23

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.

Da Sie eine Anklageschrift erhalten haben, wird es auf jeden Fall einen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht geben. Diesen können Sie nicht verhindern.
Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, bis zu diesem Zeitpunkt die Schäden zu regulieren oder eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Dies wird dann vor Gericht strafmildern berücksichtigt werden.

Auch würde ich Ihnen raten, sich um eine Therapie zu bemühen.

Da Sie nicht mitgeteilt haben, wie hoch die Schäden waren, kann man nur schwer eine Prognose hinsichtlich der Höhe der Strafe stellen.
Ich würde aber mit einer erneuten, höheren Geldstrafe als beim ersten Mal bzw. maximal mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.

Gern könne Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2012 | 10:11

Hallo,
erst einmal danke für ihre antwort.
Also es handelt sich um geringe beträge einmal waren es knapp 95 euro die hab ich schon gezahlt dann nochmals 112 euro die wurden auch schon gezahlt und die anderen zwei sachen weiss ich überhaupt nicht weil sie dort auch nicht mit drin stehen. Ich habe aber wirklich angst ins gefängniss zu müssen vor allem weil ich net weiss was aus meinen kinder wird. ich glaube ich brauche wirklich eien therapie denn ich merke selbst das ich vom kopf her meist gar net bestellen will weil ich weiss das ich es net bezahlen kann aber dieser drang ist dann meist grösser.
vor allem ist es mir sehr peinlich weil niemand davon weiss und ich auch nicht möchte das es jemand erfährt.
aber meinen sie das es auch eine haftstrafe geben könnte?? davor habe ich am meisten angst.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2012 | 10:19

Da Sie bereits einen Teil der Schäden reguliert haben, kann ich Sie wohl beruhigen.
Ich würde nach meiner Erfahrung davon ausgehen, dass erneut eine Geldstrafe verhängt werden wird.
Ins Gefängnis müssen sie nicht.

Letztlich entscheidet aber der Richter.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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