Entgangenen Gewinn geltend machen
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich wüßte gerne, ob es erfolgreichreich sein könnte, einen entgangenen Gewinn nach Erstattung des Unterhalts durch den Erzeuger für ein untergeschobenes Kind geltend zu machen. Schließlich hätte der Kuckucksvater die Zahlungen statt dessen gewinnbringend zumindest auf ein Sparkonto anlegen können. Dadurch ist ihm m.E. ein Vermögensschaden entstanden.