Am 23.06.2009 unterschrieben mein Arbeitgeber und ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der den Beginn des regulären Arbeitsverhältnisses auf den 07.02.2009 festlegt und eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart, die am 07.02.2009 beginnt und während dessen eine 2-wöchige Kündigungsfrist besteht. ... Anm.: Wie ich im Nachhinein feststellen musste, war der Arbeitsvertrag auf den 05.02.2009 rückdatiert. 2 Tage später, am 25.06.2009 kündigte mir mein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen "innerhalb der vereinbarten Probezeit, innerhalb der 2-Wochen-Frist zum 09.07.2009 und stellte mich bis zu diesem Datum von der Arbeit frei. Nun ist davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag mir nur zur Unterschrift vorgelegt wurde, um eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen zu erreichen, die wohl vorher länger war.