Preiserhöhung - Muss ich nun komplett neue Verträge mit den Alt-Kunden schließen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
In den (Alt-)Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (jederzeit zum Ende des Monats kündbar) an die ich mich halte, denn das Schreiben geht in der ersten Aprilwoche raus. ... Muss ich nun komplett neue Verträge mit den Alt-Kunden schließen? ... In den Verträgen mit den Dauerkunden/Alt-Kunden steht keine Klausel zu Preiserhöhung ect.