Zahlungsaufforderung BAföG
vom 5.2.2007
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas / Kronberg i.Ts.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekam eine Zahlungsaufforderung von Bundesverwaltungsamt/BaföG . Ich habe am Anfang meines Studium BaföG bezogen, jedoch die Summe war nicht ausreichend um das Studium zu finanzieren, habe ich mich entschlossen auf BaföG zu verzichten. Momentan finanziere ich selbständig mein Studium in dem ich arbeite.