Allerdings haben wir dem Käufer ausdrücklich versichert, dass das Fahrzeug, seit es sich in unserem Besitz befand, keinerlei Unfallschäden oder Mängel hatte. ... Die Besichtigung des makellosen Fahrzeuges fand in der Werkstatthalle statt, so dass der Käufer ausreichend Gelegenheit hatte, das Kaufobjekt zu prüfen, was er auch ausführlich genutzt hat. ... Der Käufer hat von uns einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft.