Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Mietvertrag, unterzeichnet am 28.11.2020, steht unter §2 Mietzeit folgender Absatz: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum 01.02.2024, ordentlich kündbar ist." Zwar hatten wir uns vor erhalt des Vertrages dazu bereit erklärt eine gewisse Mindestlaufzeit zu unterzeichnen, jedoch wurde uns diese Formulierung durch den Vermieter vorgelegt und nicht gemeinsam formuliert.