Jetzt hätte ich folgende Fragen hierzu: 1.Soll er, falls es wieder zur Anklage kommt, sich einen Anwalt nehmen (vor 2 Jahren riet uns die Jugendgerichtshilfe davon ab, hat sich dann in der Verhandlung negativ gegen mein Sohn geäußert)? ... M. nach verhältnismäßig hoch aus, mitangeklagte „Freunde“ mit demselben Tatbestand erhielten jedoch un-ter einem anderen Richter, lediglich Sozialstunden)? ... Da der damalige Richter, wie o. g. ein verhältnismäßig hohes Urteil fällte, besteht die Möglichkeit, falls wieder dieser Richter mit dem Fall betraut wird, die Verhandlung bei einem anderen Richter bzw. einem anderen Gericht zu beantragen?