In den AGB steht nun: 9.4 Befindet sich der Kunde mindestens in Höhe des zuletzt geschuldeten Monatsentgelts für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach mindestens einer Mahnung unter Androhung der Sperrung, seine Leistung zu verweigern. ... Befindet sich der Kunde mindestens in Höhe des zuletzt geschuldeten Monatsentgelts für einen Zeitraum von mindestens einem Monat in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach mindestens einer Mahnung unter Androhung der Kündigung, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen. Auf meinen Hinweis, dass der Account ja noch gar nicht gesperrt werden darf: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Interpretation der AGB so nicht korrekt ist.