Freibeträge nach § 25 BaföG Abs. (3) , hier Stiefmutter
vom 7.8.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Der Konflikt: Meine jetzige Ehefrau hat seit 01.08.2024 kein Einkommen mehr. Sie hat ihre selbstständige Arbeit aufgegeben und keine weiteren Einkommen. ... Und ob es unerheblich ist, dass der Bescheid aus 2022 ist (wie vom Bafög Gesetz vorgesehen) aber meine Ehefrau erst in 2024 ohne Einkommen ist?