Renovierungsklausel / Wohnungsuebergabe
beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Klausel Laut Mietvertrag: 4. Die Kosten dar SchOnheitsreparaturen traegt der - Mieter - . ... besenrein und mil samtlichen Schlusseln, auch vom Mieter selbsl beschaffte, zuruckzugeben Weiterhin wurde damals noch eine Ergenzung unterschrieben in der u.a. steht: Ergaenzung zum Mietvertrag Der Mieter verpflichtet sich bei vorzeitiger oder vertraglicher Beendigung des Mietverhaltnisses die Tapeten und den Fussbodenbelag in allen Raumen zu entfernen.