Vereinfachte Kündigungsmöglichkeit im Zweifamilienhaus / Gemeinschaftseigentum
vom 21.11.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Bzw. reicht ein 50%iges Eigentum (keine WEG-Aufteilung) damit Y das vereinfachte Kündigungsrecht gem. § 573a BGB gegenüber X anwenden kann? Falls nein, gibt es Möglichkeiten Y (z.B. durch Vollmachten oder durch Übertragung von 50+x%) als Vermieter zu deklarieren um das vereinfachte Kündigungsrecht anwenden zu können?