Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie nicht umziehen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Die Änderung Ihrer beruflichen Situation bewirkt hier auch kein (Sonder-)Kündigungsrecht.
Sie müssen warten bis zum Ablauf der Laufzeit und können den Vertrag einstweilen aber anpassen lassen.
Nach § 313 BGB
kann der Vertrag aber angepasst werden.
Die Geschäftsgrundlage für den Daylight-Tarif ändert sich bei Ihnen, sodass ein anderer Tarif gewählt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin