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Fitnessstudio fristlos kündigen - Verlegung Arbeitsstelle ohne Umzug

31. März 2014 10:33 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Referendar in München und habe dort seit mehreren Jahren einen Fitnesstudiovertrag, der sich wegen nicht erfolgter Kündigung bis Ende August 2014 verlängert hat.
Schon im September, zu Beginn meiner Referndarszeit, habe ich dort angefragt, ob bei Ortswechsel eine fristlose Kündigung möglich sei - dies wurde bestätigt, ab 30 km.

Nun wurde ich am 05.02.2014 über meine neue Einsatzschule für das Halbjahr (13. Febr. - Ende Juli 2014) zum 13.02.2014 informiert. Diese liegt in Bad Tölz, 60 km entfernt von München. In der Hoffnung, im kommenden Halbjahr wieder in München eingesetzt zu werden, habe ich mich zum Pendeln entschieden.

Problem: Mein Fitnesstudio-Vertrag ist zeitlich begrenzt (Tarif "Daylight", 06-17:00 Uhr). Diese zeitliche Begrenzung macht es mir unmöglich, den Vertrag voll zu nutzen, da eine Rückkehr aus der Schule meist erst gegen 16:00 Uhr erfolgt.

Das Studio verweigert seither die Kündigung, da kein Umzug erfolgt ist.
Zurecht?

31. März 2014 | 10:09

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da Sie nicht umziehen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Die Änderung Ihrer beruflichen Situation bewirkt hier auch kein (Sonder-)Kündigungsrecht.

Sie müssen warten bis zum Ablauf der Laufzeit und können den Vertrag einstweilen aber anpassen lassen.

Nach § 313 BGB kann der Vertrag aber angepasst werden.

Die Geschäftsgrundlage für den Daylight-Tarif ändert sich bei Ihnen, sodass ein anderer Tarif gewählt werden kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

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