Arbeitsrecht / Entfristung / Arbeitslosengeld
vom 16.3.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Vertrag handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahresvertrag), der zum 31.07.2017 ausläuft. ... 2) Sollte ich die Entfristung annehmen, wird damit ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt? Hätte ich bei einem neuen Arbeitsvertrag dann die Möglichkeit meine jetzige Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 2 Monate im beidseitigem Einverständnis zu reduzieren?