Sehr geringe Erfindervergütung rechtsmäßig ?
vom 12.12.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Im Oktober 2005 habe ich diese Firma verlassen und kurz vor dem Weggang noch einen Brief erhalten in dem ich sämtliche Ansprüche kostenfrei als Diensterfindung abtreten söllte. ... Ein Jahr später, also vor einem Monat bekam ich einen Brief, der mir eine Vergütung von 250 Euro vorschlägt für die vollständige Abtretung meiner Ansprüche.