Neben der Ersteigerungssumme (als Beispiel mit € 100.000,- benannt), ist unter Abteilung III eine Grundschuld einer Bank bestehen geblieben (als Beispiel mit € 50.000,- benannt). ... (entweder ist dies nur der Restbetrag, oder sie haben sich durch eine weitere Grundschuld bei der Verteilung das Geld geholt) Woher nun genau die 8.000 übrig sind, mag man mir nicht sagen. Meine Frage ist nun, was passiert mit der Differenz 50.000,- Grundschuld (die wir mit in unserer Finanzierung haben) zu 8.000,- die tatächlich für die Löschung notwendig sind.