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Zwangsversteigerung kosten

| 22. April 2020 10:32 |
Preis: 28,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


14:24

Zusammenfassung

Abtretung Zuschlagbeschluss, Kosten für einen Weiterverkauf an die Tochter

Ich wollte an einer Zwangsversteigerung teilnehmen, die am 5. Mai in Deutschland stattfinden wird; aufgrund der derzeitigen Umstände ist es mir weder möglich, nach Deutschland zu reisen - ich befinde mich in Spanien- noch meiner in Deutschland lebenden Tochter von Spanien aus eine notarielle Vollmacht zu erteilen, in meinem Namen an der Zwangsversteigerung teilzunehmen.

Meine Frage ist, wenn meine Tochter in ihrem eigenen Namen an der Versteigerung der Immobilie teilnimmt und sie gewinnt, könnte mir meine Tochter die Immobilie noch vor dem Verteilungstermin - er findet in der Regel zwei bis drei Monate nach dem Zuschlag statt-, übertragen? Welche Kosten (ungefähr) wären damit verbunden für einem Zuschlag von 70.000 €? Ich meine hier nicht die allgemeinen Kosten bei einer Zwangsversteigerung, die kenne ich schon, sondern nur die zusätzlichen Kosten für diese Übertragung

22. April 2020 | 11:54

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Es besteht die Möglichkeit den Zuschlag in dem Zwangsversteigerungsverfahren nach § 81, Abs. 2 ZVG abzutreten.

Allerdings ist die Abtretung und die Übernahme der Verpflichtung aus dem Gebot in dem Zwangsversteigerungstermin vor Zuschlagserteilung zu erklären bzw. wenn der Zuschlag in einem gesonderten Termin verkündet wird, vor dem Verkündigungstermin.

Wird der Zuschlagsbeschluss nach § 87 ZVG in einem gesonderten Verkündungstermin erteilt, kann die Abtretung und Übernahme der Verpflichtung in notarieller Form bis zum Verkündungstermin vorgelegt werden.

Da der Zuschlag gemäß § 87 ZVG innerhalb einer Woche zu verkünden ist, wird Ihnen diese Zeitspanne voraussichtlich nicht ausreichen.

2. Insoweit bleibt nur, dass Sie Ihrer Tochter den Grundbesitz abkaufen, wofür dann ein notarieller Kaufvertrag erforderlich ist. Aufgrund des Vewandschaftsverhältnisses fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 1.200,- ohne Eintragung einer Grundschuld und beinhalten die Notar- und Grundbuchkosten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 22. April 2020 | 14:07

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eigentlich das ist keine Nachfrage, von daher verstehe ich, wenn Sie das nicht beantworten, Aber da ich vielleicht doch über eine Vollmacht machen kann, aber auf English verfasst. Ich weiss nicht, ob eine auf Englisch (und Spanisch) geschrieben Bietungsvollmacht vom Gericht in Sachsen akzeptiert wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. April 2020 | 14:24

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die Vollmacht muss in deutsch verfasst sein. Das Gericht wird sich hierbei darauf berufen, dass die Gerichts- und Amtssprache deutsch ist. Ob eine von einem öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigte Übersetzung ausreicht, sollte Ihre Tochter vorab mit dem Zwangsversteigerungsgericht klären.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. April 2020 | 17:59

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Herr Schröter hat nicht nur schnell sondern ganz profesionell und verständlich beantwortet. Absolut zu empfehlen!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. April 2020
5/5,0

Herr Schröter hat nicht nur schnell sondern ganz profesionell und verständlich beantwortet. Absolut zu empfehlen!


ANTWORT VON

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