gesetzliches Pflichtteil durchsetzen-wie geht man vor?
vom 18.3.2008
25 €
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Der leibliche Sohn wurde weder über den Todesfall noch vom Nachlassgericht benachrichtigt. ... Da er NICHT vom Nachlassgericht benachrichtigt wurde, bedeutet dies automatisch daß KEIN Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge greift? 2.Welches sollte die Vorgehensweise des leiblichen Sohnes sein, um seinen gesetzlichen Anspruch durchzusetzen d.h. an wen sollte er sich jetzt zuerst wenden ?