guten tag, habe auch einen fall und würde mich sehr um schnelle antwort freuen. (hab schon versucht mich so kurz wie möglich zu fassen - aber die geschichte dauert halt nun auch schon so lang) vorgeschichte: fahrerin x hatte ende august 2007 einen unfall. sie war bewußtlos geworden, auf die andere straßenseite gelangt und ist auf ein parkendes auto aufgefahren. notärztin am unfallort fragte nach medikamenteneinnahme und nach krankheiten. wahrheitsgemäß antwortete fahrerin der ärztin, dass sie ein antiepileptikum einnähme, jedoch bereits seit 10 jahren anfallsfrei sei. im krankenhaus wurde bei den untersuchungen eine anämie festgestellt. diese war so hochgradig, dass fahrerin x wegen verdachts auf innerer blutungen auf die intensivstation gebracht wurde (innere blutungen bestätigten sich nicht). ein eeg, mit dem das vorliegen eines epileptischen anfalls hätte geklärt werden können, wurde nicht durchgeführt. auch waren keinerlei äußerliche symptome (zungenbiß, muskelschmerz, einnässen) eines anfalls vorhanden. der polizei gegenüber wurden außer den personalien keine weiteren angaben gemacht. fahrerin x sollte nochmals eine aussage bei polizei im heimatort machen, führerschein wurde von der polizei an die fahrerin zurückgegeben. fahrerin x war durch bewußtlosigkeit beunruhigt und ging zur hausärztin, die sachverhalt abklären sollte => es bestand immer noch eine hochgradige anämie (=blutarmut, führt ebenfalls zur bewußtlosigkeit), im nun durchgeführten eeg waren keine auffälligkeiten vorhanden. ende september: anruf der heimischen polizeistation wegen verhör. hauptgegenstand des verhörs jedoch nicht der unfall, sondern die epilepsie der fahrerin. polizist rät zum aufsuchen eines anwaltes und zur aussageverweigerung da führerschein in gefahr. fahrerin folgt empfehlung november: einstellung des bußgeldverfahrens dezember: brief der führerscheinstelle, man solle ein ärztliches befundgutachten vorlegen, anwalt fordert fristverlängerung und akteneinsicht. frist wird verlängert auf mitte februar. in akte steht: polizist y ist in kenntnis gelangt, dass fahrerin x ein antiepileptikum (mit angabe des produktnamens!) einnimmt. außerdem ein vermerk, dass ein staatsanwaltliches ermittlungsverfahren wegen gefährdung des straßenverkehrs eingeleitet wurde mitte februar: fahrerin reicht attest ein (ärztin wußte mit begriff ´befundgutachten´ wenig anzufangen), dass sie zum unfallszeitpunkt an anämie litt, diese erfolgreich behandelt ist und keine bedenken an der fahreignung bestehen. außerdem nachricht vom anwalt: ermittlungsverfahren ist eingestellt. 31. märz 2008: behörde fordert medizinisches gutachten vom tüv, das neben der überprüfung der medizinischen eignung zusätzlich fordert, das geschaut werden soll, ob bei der fahrerin des weiteren auch noch eine mpu oder eine fahrprobe mit einem technischen sachverständigen erforderlich ist. außerdem verfügt sie, dass dieses schreiben gleichzeitig als anhörung gilt und binnen 2 wochen eine stellungsnahme erforderlich sei mitte april: fahrerin bespricht sich mit ihrerm anwalt, dieser meint, sie solle ein gutachten bei einem facharzt mit verkehrsmed. qualifikation machen. fahrerin vereinbart termin. kurz darauf erreicht sie das schreiben des anwalts, das nochmal eine fristverlängerung für die anhörung bis ende april genehmigt sei. die führerscheinstelle jedoch auf das gutachten des tüvs pocht und das gutachten eines facharztes nicht anerkennen wird. derzeitiger gesundheitlicher stand: keine medizinischen auffälligkeiten mehr. fahrerin fährt seit verbesserten blutwerten wieder problemfrei auto. nun meine fragen: 1. reicht die ´in-kenntnis-nahme´ (ohne quellenangabe) des polizisten wirklich aus um so eine maschinerie in gang zu setzen?