Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Im Moment versteuern Sie Ihren Dienstwagen nach der 1% Methode zuzüglich der 0,03 % für die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnsitz. Die 0,03 % Pauschale wird angesetzt, unabhängig davon, wie oft Sie den Dienstwagen für Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte nutzen.
Wenn Sie nun Ihren Zweitwohnsitz aufgeben und für die Arbeitstage vor Ort ein Hotelzimmer wählen, ist zu empfehlen, dass Sie zur Einzelbewertung wechseln, diese können Sie wählen, wenn Sie an weniger als 180 Tagen Ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Dabei wird bei der Einzelbewertung wie folgt gerechnet (Beispielhaft):
Privatfahrten (1 % v. 50.000 EUR)500 EUR
Fahrten Zweitwohnsitz – 1. Tätigkeitsstätte
(0,002 % x 50.000 EUR x 2 km x 10 Fahrten)+ 20 EUR
Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug520 EUR
Wenn Sie keinen Zweitwohnsitz mehr haben, können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die tatsächlichen Kosten geltend machen, in dem Fall würde im Rahmen der Steuererklärung sofort auffallen, dass Sie nur an bestimmten Tagen beim Arbeitgeber waren, diesbezüglich sollten Sie dann zur 0,002 % Regelung wechseln.
Praktisch bedeutet dies nun, gerade wenn Sie nicht absehen können, wie oft Sie in Zukunft im Homeoffice bleiben können, dass Sie für sich prüfen müssen, welche Berechnungsmethode für Sie die maßgebliche ist und ob es sich „lohnt" die Zweitwohnung beizubehalten, auch in Hinblick auf einen Wechsel bei der Häufigkeit des Homeofficeeinsatzes.
Bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Guten Tag,
danke für die Beantwortung. Um meine Frage vollständig zu beantworten:
Wie oft muss ich vor Ort im Hotel sein, um dann die 0,002% anzuwenden? Gehe ich Recht in der Annahme, dass wenn ich z.B. in einem Monat gar nicht vor Ort bin, dann auch gar nichts in Sachen Weg zur Arbeit versteuert wird? Wenn ich nur einmal im Monat im Hotel bin eben nur eine Fahrt? Wenn ich allerdings direkt von meinem Erstwohnsitz ab und an ins Geschäft fahre und wieder heim ohne zu übernachten, dann muss ich die 200km ansetzen und kann nicht die geringe Distanz ansetzen, korrekt?
Sehr geehrter Fragesteller,
die 0,002 Prozentregelung ist eine Einzelbetrachtung, Sie wenden diese nur an, wenn Sie konkret vor Ort sind.
Wenn Sie also nicht vor Ort sind, wenden Sie nur die 1 % Regelung an und für jeden vor Ort Tag die 0,002 % Regelung. Wenn Sie direkt vom Wohnort fahren, müssen Sie die 200 km ansetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt