Nun, im Januar 2008 wurde durch meinen noch mir angetrauten Ehemann die Scheidung eingeleitet. Wir verständigten uns auf eine einvernehmliche Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. ... Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, einen Antrag auf Ausschluß des Versorgungsausgleiches zu stellen, da ich es für hochgradig sittenwidrig halte, daß ich, die die letzten 8 Jahre hart gearbeitet habe, nun meine Rentenanwartschaft teilen soll obwohl die Ehe nur noch formal bestand und das offizielle Trennungsjahr bereits vorüber war.