WG, häufig Nachmieter, wirksame Übernahme aller Vertragspflichten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ca alle 2 Jahre zog einer aus, ein Nachmieter ein, immer mit schriftlicher Kündigung und Einverständnis aller anderen MIeter, dazu eine schriftliche Änderungsvereinbarung zum MIetvertrag mit Unterschrift des Neuen, aller Verbleibenden und mir als Vermieterin. ... Seitdem ich auf Durchführung der Schönheitsreparaturen ( weiche Fristen) dränge, wollen alle Mieter auswechseln, der Mietvertrag soll aber bestehen bleiben ( billige Miete). ... Einer der neuen Mieter ist Harz4-Empfänger, ein weiterer soll folgen.