Selbstständigkeit GmbH Geschäftsführer
vom 29.3.2007
150 €
Historischer Preis
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Kann eine polnische Staatsbürgerin, die in Deutschland keine Arbeitserlaubnis (wohl aber als EU-Bürgerin unbeschränktes Aufenthaltsrecht und m.E. auch Freizügigkeit im Rahmen der selbstständigen Erwerbstätigkeit) besitzt, als Fremd-Geschäftsführerin einer bestehenden deutschen GmbH zivilrechtlich selbständig tätig sein (§9 Nr.1 ArGV i.v.m. § 5 Abs.2 Nr.1 BverfG)ohne z.B. bei Kontrollen des Zolls Probleme wg. Schwarzarbeit bzw. Scheinselbstständigkeit befürchten zu müssen.