Im weiteren Verlauf habe ich, vermutlich am 15.6.2017, einen Postnachsendeantrag gestellt und nun kam am 10.8. die Mahnung, immer noch an die falsche Adresse aber durch die Postnachsendung, an die richtige Adresse ins Haus. ... Des Weiteren wüsste ich auch gern was auf dem Mahnbescheid steht.
Ich habe nie eine Rechnung oder eine Mahnung von der Videothek bekommen, da ich ja zu dieser Zeit auch keine Deutsche Adresse hatte, einzig nur eine Mahnung vom Inkasso Büro und jetzt die Aufforderung vom Anwalt.
Nun habe ich gelesen, dass möglicherweise für die Rechnungen, die 2006 gestellt wurden, die Versendung eines Mahnbescheids keine Aussicht auf Erfolg mehr hätte.
Der Betreiber der Villa hat im Januar 2018 einen Mahnbescheid (mit anschließender Durchführung des streitigen Verfahrens) beantragt der gestern hier einging. ... Die Frage ist jetzt, ob ich eine Einrede wegen Verjährung stellen kann und falls ja, an wen ich die richten muss, an das Mahngericht oder den Gläubiger?
Aus meiner Sicht ist die Forderung ja bereits zum 31.12.2013 verjährt (Ablauf von 3 Jahren ohne Hemmnis, da weder ein Mahnbescheid oder Klage eingereicht wurde und ich auch keine Zahlungen geleistet habe. ... Und wirkt sich die Zahlung trotz bzw. nach Verjährung als Hemmnis aus? Kann ich mich noch auf Verjährung (Restforderung) berufen auch wenn ich nach Eintritt der Verjährung eine Zahlung geleistet habe?
Sehr geehrte Damen und Herren, vor kürzerer Zeit habe ich gelesen, dass Forderungen die älter als 3 Jahre sind und NICHT Tituliert (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid ?)
Ebenso habe ich darauf hingewiesen, dass der Vorgang noch nicht verjährt ist da die Rechnung vom 16.12.2009 ist (Verjährung 3 Jahre meines Wissens). ... Nun habe ich Bedenken: wenn er am 15.12.12 nicht bezahlt und das Geld am 16.12.12 auch noch nicht auf meinem Konto wäre und ich am 17.12.12 eine Mahnung schicke - könnte er dann sagen "leider verjährt"? Muss ich irgendwie einen Titel erwirken oder starten die 3 Jahre der Verjährung neu auf Grund meiner Zahlungsaufforderung vom 21.11.12. ?
Am 07.01.2010 kam vom Amtsgericht ein Mahnbescheid über den Betrag der FiBu 2007. ... Hat dies etwas mit der Verjährung zu tun? ... In wie weit macht es Sinn gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und es auf eine Klage ankommen zu lassen?
Eine in 2004 per Einwurf-Einschreiben an den Kunden versandte Mahnung habe ich mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurückerhalten. -------------------------------------------------- Fragen 1. ... Wäre der Mahnbescheid-Antrag (soweit Verjährung noch nicht eingetreten ist) noch fristgerecht erfolgt, wenn er heute Online auf den Weg gebracht wird und damit noch in 2004 veranlasst ist ?
Zusätzliche Bemerkung : 1) Keine Mahnung, kein Mahnbescheid und keine schriftliche oder mündliche Erklärung des Darlehensgebers seit Unterzeichnung 2) Mündlich wurde das Darlehen erstmals im Juli 2008 eingefordert ( schriftlich bis heute noch nicht ). ... 2) Die Verjährung würde dann ( wenn Fälligkeit vorliegt ) nach neuem Verjährungsrecht spätestens 2004 oder 2005 eingetreten sein. 3) Sollte die oben genannte Vereinbarung eventuell auf Grund der Ratenzahlung keine Fälligkeit definieren, wäre dann eventuell eine Verwirkung gegeben ?
Eine Mahnung habe ich zu kiener Zeit erhalten. ... Am 1.3.2011 habe ich nun einen Mahnbescheid über die beiden NK Zahlungen+Zinsen+Bearbeitungsgebühr erhalten.
Einer Bekannten ist eineinhalb Jahren nach deren Auszug aus einer Mietwohnung ein gerichtlicher Mahnbescheid über ausstehende Mietzahlungen und Nebenkosten in Hohe von 2000,- € zugestellt worden. Vorherige Mahnungen gab es zu Händen ihrer Person gab es nicht.