Sonst sehr hell, ausreichend Belüftung und Lichteinfall - Mietvertrag wurde über eine 5-Zimmerwohnung abgeschlossen - Wohnfläche laut Mietvertrag: im Hochparterre: 115m², Tiefparterre (die bereits erwähnten) 50 m² - Wohnungsübergabe über eine 5-Zimmerwohnung protokolliert, darin heißt es zur Bodenausstattung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitszimmer, drei Schlafzimmer: Parkettboden - Maklerrechnung über eine 5-Zimmerwohnung eingegangen - Keinerlei Hinweise im Vetrag, der Maklerreechnung oder des Übergabeprotokolls, dass es sich bei eines der Räume um einen Hobbyraum handeln würde - Es fällt auf, dass das Zimmer im Tiefparterre sehr kalt ist und auch laut (wegen Heizungsraum nebenan) - Nachbar (auch Eigentümr einer Wohnung im Haus) spricht uns an: „Ihr dürft im Keller nicht wohnen, das ist nur ein Hobbyraum" - Vermieter weigert sich, sich diesbezüglich zu äußern - Wir lassen einen Gutachter kommen. ... Kann mir der Vermieter unterstellen, dass ich aufgrund der Nasszelle im Eck davon ausgehen musste, dass es sich um einen Hobbyraum handelt oder ist das Entscheidende, dass der Raum aufgrund des Parketts, der Zentralheizung und der Helligkeit von mir als Wohnraum angesehen wurde und aufgrund der Bewerbung des Maklers als 5-Zimmer Wohnung und des Mietvertrags dieser Raum als Wohnraum vereinbart gilt 2.