Übernahme von Beerdigungskosten
Die drei leiblichen Kinder lehnen ebenfalls eine Übernahme der Kosten ab. ... Wenn ja, wer ist vorrangig zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, der Auftraggeber oder die leiblichen Kinder? Wenn die Kinder zahlungspflichtig sind, ist dann das Sozialamt verpflichtet, vorläufig die Kosten zu übernehmen und dann selber wieder einzutreiben?