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Börsenbrief

17. April 2008 11:17 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

1)herr a und herr b beteiligen sich zu gleichen teilen an einem börsen e-mail abbo
2)die herren sind keine tipp gemeinschaft oder geschäfts partner
3)für gewinne oder verluste oder wahl der aktien ist jeder selbstverantwortlich
4)das e-mail abbo ist auf dem namen von herrn a abgeschlossen
5)herr a leitet sämtlich eingehenden e-mails an herrn b weiter
6)herr a und herr b kaufen unabhängig von einander die gleichen aktien
7)die gekauften aktien büßen 99,9 % ihres wertes ein
8)börsen manipulation wird vermutet
9) der fall kommt vor gericht
10)klagen kann nur herr a,da er das abbo abgeschloßen hat
11)die klage ist gewonnen und herr a hat sein geld zurück bekommen
ist herr a verpflichtet die hälfte des zugesprochenen geldes an herrn b zu zahlen ?
mfg

17. April 2008 | 11:49

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Wenn sich die Klage auf die Kosten im Zusammenhang mit dem Börsen E-Mail-Abo bezieht, wäre A im Innenverhältnis zu B verpflichtet, einen hälftigen Ausgleich der durch die Klage zugesprochenen Leistung zu bewirken, da B sich zu gleichen Teilen an dem Abo beteiligt hat.

In diesem Zusammenhang sollten Sie Ihre Sachverhaltsdarstellung konkretisieren.

Darüber hinaus könnten sowohl A als auch B wegen der Verluste aus den Aktienkäufen klagen, wenn die vermuteten Börsenmanipulationen dargelegt und bewiesen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2008
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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