Für die Zeit im Ausland habe ich - nachträglich, in 2006 - Kindergeld in Höhe von 107,-€/Monat bezahlt, und sie hat gefordert, dieses Geld nicht in Ihre Konto zu überweisen sondern in Ihres Vaters Konto, was ich getan habe. ... Was ich nicht wusste, und sie hat mich das nie informiert, ist dass von dem Betrag, der in der Tabelle steht, man das Kindergeld (1/2 davon) abziehen muss. ... die Excel Tabelle nicht angefasst und hat mir das zurückgeschrieben: "Die rechtliche Lage sieht so aus, daß zuviel bezahlter Unterhalt nicht zurück gefordert werden kann (Par 818 BGB), daß das Unterhaltspflichtige Elternteil den vollen Unterhalt (natürlich abzüglich des halben Betrags vom Kindergeld) zahlen muss, damit der Kindesunterhalt gesichert ist."