Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes sowie des angebotenen Einsatzes wie folgt beantworten möchte.
Sie haben einen Anspruch auf das Kindergeld, da Sie Ihr Patenkind für einen Zeitraum von 4 Wochen bei sich in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. Dasselbe gilt für den Unterhalt. Allerdings haben Sie kein Recht, die Fahrräder als Druckmittel einzubehalten.
Ich würde Ihnen daher raten, die Mutter schriftlich aufzufordern, Ihnen das Kindergeld für den Zeitraum, in dem Fabian bei Ihnen gelebt hat, zu zahlen. Hierbei sollten Sie der Kindesmutter eine Frist von 14 Tagen einräumen und sie darauf hinweisen, daß Sie nach Ablauf dieser Frist anwaltliche Hilfe in Ansprucn nehmen.
Ich darf Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Einschätzung im Rahmen einer Erstberatung dartsellen soll und eine anwaltliche Beratung vor Ort nicht ersetzen kann. Sollten Sie wesentliche Details weggelassen oder anders geschildert haben, kann es zu einer anderen rechtlichen Einschätzung kommen.
Ich hoffe dennoch, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bertram
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