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Kindergeldzahlung - Probezeit

29. Oktober 2011 18:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Claudia Bertram

Hallo ich bin gerade etwas verunsichert ob ich die Richtige Kategorie ausgewählt habe.
Folgender Sachverhalt. Mein 14 jährigem Patenkind wollte auf eigenen Wunsch aus seiner Familie, die schon seit 4 Jahren durchs Jugendamt betreut und sich dort keine Besserung zeigte, zu und ziehen. Wir sind seine nichtverwandte Patentante und mein l.angjähriger Lebensgefährte. Das Jugendamt nahm den Ablauf und die Formularitäten in die Hand. Es gab ein Gespräch mit der Mutter indem sie vor die Wahl gestellt wurde, dass sie entweder einer 4wöchigen Probezeit zustimme ansonsten das Jugendamt Fabian in Obhut nimmt und bei uns unterbringt. Zähneknirschend stimmte sie zu, machte aber uns und auch dem Jugendlichen die Wochen zur Hölle. Sie lockte ihn immer wieder mit Dingen, die schon vor Jahren hätten sein müssen wie z.B. Dass sie nicht mehr Tag und Nacht am PC sitzt, dass er Taschengeld bekommt ebenso ein großes nigelnagelneues Zimmer,ect. In der letzten Woche fing sie dann auch noch an gegen uns zu intrigieren. Fabian ein Sonderschüler ließ sich also vorgestern davon dann so davon einnehmen, dass er zurück in seine Ursprungsfamilie wollte, obwohl er nach eigenen Aussagen hier nie wieder weg wolle. Soweit ok. Laut Jugendamt steht uns für die Probezeit mindestens das Kindergeld zu und die Unterhaltszahlung vom Vater. Der Vater hat gezählt, die Mutter weigert sich zu Zahlen, auch nicht in Raten. Nachdem derAuszug von Fabian deutlich von seiner Mutter geprägt war und wir auf deutsch gesagt ' nun das letzte Arsch ' für ihn sind, da er das seiner Mutter nachplappert, würden wir nun gern Fabians Fahrrad und ein halbes Fahrrad von ihm, welches noch bei uns im Keller steht quasi als Druckmittel behalten, damit wir wenigstens einen Teil des Geldes bekommen. Mir fehlen die knapp 200€ an allen Ecken und Enden, da ich nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme.
Nun meine Fragen: Ist die Aussage des Jugendamtes richtig, dass uns für die von der Mutter nicht gewollte, dann aber doch zugestimmte Probezeit rechtlich mindestens Kindergeldund Unterhaltszahlung des Vaters zustehen?
Und: Ich nehme an, dass es nicht rechtens ist die Fahrräder solang unter Verschluss zuhalten bis das Geld gezählt wurde oder?
Wie können wir Vorgehen um an unser Geld zu kommen, sofern es uns zusteht.
Ich hoffe ich habe alle wichtigen Fakten genannt.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes sowie des angebotenen Einsatzes wie folgt beantworten möchte.

Sie haben einen Anspruch auf das Kindergeld, da Sie Ihr Patenkind für einen Zeitraum von 4 Wochen bei sich in Ihrem Haushalt aufgenommen haben. Dasselbe gilt für den Unterhalt. Allerdings haben Sie kein Recht, die Fahrräder als Druckmittel einzubehalten.
Ich würde Ihnen daher raten, die Mutter schriftlich aufzufordern, Ihnen das Kindergeld für den Zeitraum, in dem Fabian bei Ihnen gelebt hat, zu zahlen. Hierbei sollten Sie der Kindesmutter eine Frist von 14 Tagen einräumen und sie darauf hinweisen, daß Sie nach Ablauf dieser Frist anwaltliche Hilfe in Ansprucn nehmen.

Ich darf Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Einschätzung im Rahmen einer Erstberatung dartsellen soll und eine anwaltliche Beratung vor Ort nicht ersetzen kann. Sollten Sie wesentliche Details weggelassen oder anders geschildert haben, kann es zu einer anderen rechtlichen Einschätzung kommen.
Ich hoffe dennoch, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bertram

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