Um meine Fragen bezüglich des Unterhalts meiner Tochter beantworten zu können hier zunächst die folgenden Daten als Grundlage: (1) Mein Einkommen nach Abzug der 5 % berufsbedingten Aufwendungen beträgt ca. 900 Euro. (2) Das Einkommen meines geschiedenen Mannes nach Abzug der 5 % berufsbedingten Aufwendungen beträgt ca. 1700 Euro. (3) Summe beider Einkommen 2600 Euro. (4) Nach Düsseldorfer Tabelle liegt der Bedarf des Kindes bei 640 Euro. (5) Das volljährige studierende Kind lebt in einem eigenen Haushalt (nicht bei seinem Vater / seiner Mutter). (6) Selbstbehalt 1100 Euro (?). (7) BAföG-Leistungen an das Kind: 285 Euro Aus dem BAföG-Bescheid ist folgendes ersichtlich: (8) Grundbedarf: 466 Euro (9) Angerechnetes Einkommen des Vaters: 180 Euro (10) Angerechnetes Einkommen der Mutter: 0 Euro (11) Der monatlicher Förderungsbetrag liegt damit bei 466 - 180 = 286 Euro. (12) Daraus ergibt sich ein Restunterhaltsanspruch von 640 - 286 = 354 Euro. Frage 1: Ist es richtig, dass der Restunterhaltsanspruch (12) komplett vom Vater zu zahlen ist (unter Anrechnung des vollen Kindergeldbetrags, welches an die Mutter gezahlt und an das Kind 1:1 weitergeleitet wird), da mein Einkommen (1) niedriger ist als der Selbstbehalt (6) von 1100 Euro – was sich auch im BAföG-Bescheid dadurch widerspiegelt, dass von mir kein Einkommen angerechnet wird (10) ?