Kündigung eines Mieters
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sollte ich (für den Fall des Widerspruches) trotzdem bereits den o.g. „Beleidigungs-Grund" angeben und mir bei nochmaliger Beleidigung das Recht auf fristloser Kündigung mit u.g. ... Für den Fall Ihres Widerspruchs trage ich bereits jetzt Folgendes vor: Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses stellt für mich eine besondere Härte da, da Sie mich mehrfach verbal beleidigt, beschimpft und mir gedroht haben, alles dafür zu tun, dass ich die Wohnung nie wieder vermieten kann, wenn ich Sie kündige.