kündigung und Renovierung
vom 24.6.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Juni 2004 einen Mietvertrag unterschrieben (Wohnungsbezug am 1.8.04) in dem zum Thema Kündigung folgendes eingetragen wurde: Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen, wegen wechselseitigem Verzicht auf ordentliche Kündigung. ... Wir würden nämlich gerne wieder ausziehen da die Mieter über uns SEHR laut sind und wir hier keine Ruhe bekommen. ... Und zwar: -Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.