Verzicht auf Mindestabstabd beim Neubau
vom 9.9.2013
63 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Henry Naeve / Hamburg
Problem: Auf dem Nachbargrundstück kann kein freistehendes Haus errichtet werden, da hier der Mindestabstand von 3m zu unserer gemeinsamen Grenze nicht eingehalten werden kann. ... Frage: Ist es nach gültigem Baurecht möglich, dem Nachbarn zu gewähren, auf unsere Grenze zu bauen. Dann würde es also so aussehen: Nachbarhaus direkt auf der Grenze stehend, 3 m Abstand (evtl. mit unserer Garage ohne Verbindung zum Haus) , dann unser Einfamilienhaus.