Rechtliche Vertretung von Erben
vom 21.12.2016
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Erben lt. Testament sind die drei Töchter. ... Frage: können mich meine Kinder vertraglich mit der rechtskräftigen Vertretung (insbesondere Offenlegung des bei Tod vorhandenen Vermögens und bestehender Verbindlichkeiten) gegenüber den beiden anderen Erben beauftragen, um ihre Ansprüche durchzusetzen?