Veruntreuung durch Vorstandsmitglied
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins hat Privatinsolvenz angemeldet, ist selbst für wenig Geld dort angestellt und steuert unbeaufsichtigt alle Geschäfte; darüber kann kann er sich alle Annehmlichkeiten jenseits einer "bescheidenen Lebensführung" leisten. Wie kann, soll, muss ich dieses anzeigen und wer prüft? Wer trägt die Beweislast?