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Strafanzeige Fake Profil

| 5. Dezember 2024 20:21 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


21:19

Ich habe mir einen zweiten Account bei WhatsApp angelegt mit einem Profilbild von jemandem bei Instagram. Dann habe ich eine Person über WhatsApp angeschrieben (meine Ex um zu testen, ob sie einen neuen Freund hat). Bzgl diesen Sachverhaltes wird die Anzeige zum Glück zurückgenommen - Es geht sich hier nur um verwenden einen fremden Bildes einer anderen Person

Die Nummer ist also bekannt. Wie wahrscheinlich ist es, dass hier eine TKG nach 173 zur Identitätsfeststellung gemacht wird?

Das Problem ist, dass hier sehr wahrscheinlich noch andere Sachverhalte im Rahmen von Fakeprofilen etc. angezeigt wurden ( evtl. Betrug o.ä.) Mit diesen Sachverhalten habe ich definitiv nichts zu tun.

Wenn die Identität ( also meine ) festgestellt wurde, kann dann ein Anfangsverdacht auch für die anderen möglichen Sachverhalte begründet werden? Also jetzt haben wir jemanden, der mit den anderen Taten etwas zu tun haben könnte? Reicht das für ein Anfangsverdacht aus für die Taten bei denen der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte?

Meine größte Sorge ist, dass es plötzlich morgens an der Tür klingelt und eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, um weitere Beweise zu finden (wie angedeutet nur aufgrund der Telefonnummer bzgl. der oben beschriebenen Tat).

Vielen Dank schonmal

5. Dezember 2024 | 20:50

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
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Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Durchsuchung wäre möglich, wenn die Vermutung besteht, dass Beweismittel bei Ihnen aufgefunden werden. Es ist kein hinreichender Tatverdacht nötig, also keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Tat begangen haben. Daher könnte es sein, dass es zu einer Wohnungsdurchsuchung kommt, wenn die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass dadurch Beweismitteln für die Ermittlung anderer Straftaten bei Ihnen aufgefunden werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit der Anzeige noch andere Taten genannt wurden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. Dezember 2024 | 21:00

Vielen Dank für die Antwort. Wie steht es bzgl. dieser Frage ?

Die Nummer ist also bekannt. Wie wahrscheinlich ist es, dass hier eine TKG nach 173 zur Identitätsfeststellung gemacht wird?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Dezember 2024 | 21:19

Das wäre auch möglich bzw. wahrscheinlich, wenn man wegen der anderen Straftaten gegen Sie ermittelt und in diesem Zusammenhang Ihre Identität ermitteln muss, weil diese etwa auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.

Bewertung des Fragestellers 7. Dezember 2024 | 03:48

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