Elternunterhalt: Grundsicherung/Sozialhilfe bei Bewohnen einer Immobilie des Kindes
vom 1.3.2025
für 60 €
beantwortet von
Würde das Sozialamt für die Wohn-/Heizkosten dieser Wohnung aufkommen, wenn das Kind a) Durch sein Einkommen (ggf. sogar nur wegen der Mieteinnahmen aus dieser Wohnung) Elternunterhalts-pflichtig wäre b) Nicht durch sein Einkommen Elternunterhalts-pflichtig wäre?