Kündigung Abfindung
vom 26.5.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Aber im Arbeitsvertrag steht: "Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden." ... Soll ich erst kündigen,wenn ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe? Wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann,kann ich einen Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen?