Bis Ende März 2007 versuchte sie (vergeblich), Studium und Familie unter einen Hut zu bekommen. ... Auf meine telefonische Nachfrage bei der Kindergeldkasse Anfang 2006, ob nach Geburt des Enkelkindes der Kindergeldanspruch für mich entfällt, weil nun der Kindesvater zum Unterhalt gegenüber unserer Tochter verpflichtet ist, antwortete die Familienkasse sinngemäß: „Solange Ihre Tochter nicht verheiratet ist, bleibt Ihnen als Vater der Kindergeldanspruch erhalten.“ In diesem Glauben war ich noch bis vor wenigen Tagen. ... Unsere Tochter könne sich unter Berücksichtigung des Unterhaltsbeitrages des Lebenspartners selbst unterhalten (Der monatliche Nettoverdienst des Kindesvaters, meines heutigen Schwiegersohnes, lag in 2005 bei ca. € 1200,-, in 2006 bei ca. € 1500,-, in 2007 bei ca. € 1700,-).