Nachbarschaftsstreit wegen Fallrohr und Regentonne
vom 19.7.2019
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Dazu meine Fragen: 1,Wenn es sich beim Aufgraben herausstellt,dass unser Rohr defekt ist (der sichtbarer Teil ist intakt),haften wir für den Schaden? 2.Wenn ja, welche Versicherung zahlt den Schaden?